Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.08.1994 - 3 S 1329/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10886
VGH Baden-Württemberg, 29.08.1994 - 3 S 1329/93 (https://dejure.org/1994,10886)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.08.1994 - 3 S 1329/93 (https://dejure.org/1994,10886)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. August 1994 - 3 S 1329/93 (https://dejure.org/1994,10886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,10886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Auswirkung des Planvollzugs auf Nachbargrundstücke als möglicher Abwägungsgesichtspunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 482
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 02.12.1993 - 7 U 23/93

    Baunachbar muss Einsatz von Temporärankern dulden!

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.1994 - 3 S 1329/93
    Durch Urteil vom 2.12.1993 - 7 U 23/93 - hat das OLG Stuttgart die Eigentümer der Reihenhausgrundstücke (darunter die Antragstellerin) verurteilt, die unterirdischen Rückverankerungen zur Sicherung der Baugrube für 5 Jahre Zug um Zug gegen Sicherheitsleistung und gegen eine Entschädigung von je 25.000,-- DM zu dulden.

    Dem Senat liegt ferner eine von der Antragstellerin vorgelegte Kopie des Urteils des OLG Stuttgart vom 2.12.1993 - 7 U 23/93 - und der Revisionsbegründung der dortigen Beklagten vor.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.1994 - 3 S 1329/93
    Erforderlich ist, daß eine sachgerechte Abwägung überhaupt stattfindet (kein Abwägungsausfall), daß in die Abwägung alle nach Lage der Dinge erheblichen Belange eingestellt werden (kein Abwägungsdefizit), daß die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird (kein Abwägungsirrtum) und daß der Ausgleich zwischen den betroffenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zu ihrer objektiven Gewichtigkeit nicht außer Verhältnis steht (keine Abwägungsdisproportionalität, vgl. dazu BVerwGE 34, 301 und BVerwGE 45, 309).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.1994 - 3 S 1329/93
    Erforderlich ist, daß eine sachgerechte Abwägung überhaupt stattfindet (kein Abwägungsausfall), daß in die Abwägung alle nach Lage der Dinge erheblichen Belange eingestellt werden (kein Abwägungsdefizit), daß die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird (kein Abwägungsirrtum) und daß der Ausgleich zwischen den betroffenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zu ihrer objektiven Gewichtigkeit nicht außer Verhältnis steht (keine Abwägungsdisproportionalität, vgl. dazu BVerwGE 34, 301 und BVerwGE 45, 309).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.1994 - 3 S 1329/93
    Bei der Bestimmung des Umfangs dieses Abwägungsmaterials ist zu berücksichtigen, daß der Planungsträger auf der Ebene der Bauleitplanung nur die wesentlichen und sich mit hinreichender Sicherheit stellenden Konflikte erwägen und bewältigen muß, im übrigen - aus Gründen "planerischer Zurückhaltung" - auf eigenständige Regelungen aber verzichten und Konfliktlösungen späteren Genehmigungsverfahren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6.3.1989, ZfBR 1989, 129 sowie BVerwGE 47, 144) oder gesetzlichen Konfliktregelungen überlassen kann.
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.1994 - 3 S 1329/93
    Eine Forderung, die darauf hinausliefe, wäre nicht erfüllbar und zum Schutz Betroffener auch nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9.11.1979, BVerwGE 59, 87, 102 f.).
  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.1994 - 3 S 1329/93
    In diesem Zusammenhang ist der Nachteilsbegriff weit auszulegen (vgl. dazu die Rechtsprechung des BVerwG, Beschlüsse vom 17.12.1992 - BVerwG 4 N 2.91 - und vom 6.1.1993 - BVerwGE 4 NB 38.92 - vgl. auch Beschluß vom 18.2.1994, ZfBR 1994, 196 ff.).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.1994 - 3 S 1329/93
    In diesem Zusammenhang ist der Nachteilsbegriff weit auszulegen (vgl. dazu die Rechtsprechung des BVerwG, Beschlüsse vom 17.12.1992 - BVerwG 4 N 2.91 - und vom 6.1.1993 - BVerwGE 4 NB 38.92 - vgl. auch Beschluß vom 18.2.1994, ZfBR 1994, 196 ff.).
  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.1994 - 3 S 1329/93
    Bei der Bestimmung des Umfangs dieses Abwägungsmaterials ist zu berücksichtigen, daß der Planungsträger auf der Ebene der Bauleitplanung nur die wesentlichen und sich mit hinreichender Sicherheit stellenden Konflikte erwägen und bewältigen muß, im übrigen - aus Gründen "planerischer Zurückhaltung" - auf eigenständige Regelungen aber verzichten und Konfliktlösungen späteren Genehmigungsverfahren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6.3.1989, ZfBR 1989, 129 sowie BVerwGE 47, 144) oder gesetzlichen Konfliktregelungen überlassen kann.
  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.1994 - 3 S 1329/93
    In diesem Zusammenhang ist der Nachteilsbegriff weit auszulegen (vgl. dazu die Rechtsprechung des BVerwG, Beschlüsse vom 17.12.1992 - BVerwG 4 N 2.91 - und vom 6.1.1993 - BVerwGE 4 NB 38.92 - vgl. auch Beschluß vom 18.2.1994, ZfBR 1994, 196 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht